Der Go-to-Market-Gutschein: Chancen für Start-ups und wie man digitale Prototypen effizient entwickelt

Für Start-ups in Nordrhein-Westfalen bietet der Go-to-Market Gutschein eine einzigartige Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Entwicklung digitaler Prototypen zu erhalten. Der Gutschein stellt bis zu 35.000 Euro bereit, um Start-ups den Einstieg in den Markt zu erleichtern und dabei externe Expertise in Anspruch zu nehmen. Doch um diese Mittel optimal zu nutzen, bedarf es einer klaren Strategie und gut durchdachten Prozessen wie zum Beispiel dem Design Sprint, um den Product-Market Fit möglichst schnell zu erreichen.

Ein Mann zeigt auf einen digitalen Prototypen, den er mithilfe des Go To Market Gutschein entwickelt hat und er ihm dabei hilft, den Product-Market-Fit seiner Geschäftsidee zu testen.

Go to Market Gutschein: Chancen für Start-ups und wie man digitale Prototypen effizient entwickelt

Was ist der Go-to-Market-Gutschein?

Der Go-to-Market-Gutschein ist ein Förderprogramm der Landesregierung NRW, das darauf abzielt, jungen Unternehmen den Einstieg in den Markt zu erleichtern. Es richtet sich an Start-ups in der Frühphase, die noch keinen geregelten Umsatz vorweisen können und Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Prototypen benötigen. Der Gutschein bietet bis zu 35.000 Euro zur Deckung von Kosten für externe Dienstleistungen, Lizenzen und Vorprodukte.

Für viele Start-ups ist dies eine entscheidende Möglichkeit, um ihre Ideen schneller zu verwirklichen und den Markt frühzeitig zu betreten. Der Gutschein bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Zugang zu Coachings und Mentoren, die wertvolles Feedback und Fachwissen für den Erfolg eines Produktes liefern.

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Der Weg zum Product-Market Fit

Ein häufiges Ziel bei der Entwicklung eines Prototyps ist der sogenannte Product-Market Fit. Dies bedeutet, dass das Produkt so gut auf die Bedürfnisse des Marktes abgestimmt ist, dass es die Zielgruppe begeistert und eine hohe Nachfrage erzeugt. Ohne diesen Fit ist es oft schwer, ein nachhaltiges und erfolgreiches Unternehmen aufzubauen.

Hier zeigt sich der Mehrwert des Go to Market Gutscheins: Durch die Unterstützung bei der Entwicklung eines Prototyps wird es Start-ups ermöglicht, frühzeitig auf Marktfeedback zu reagieren und ihre Produkte gezielt zu verbessern. Doch um dies effektiv zu gestalten, braucht es strukturierte Prozesse.

Der Design Sprint: Schnelle und effiziente Prototypenentwicklung

Ein besonders effektiver Prozess zur Entwicklung von Prototypen und zur Überprüfung des Product-Market Fits ist der Design Sprint. Dieses ursprünglich von Google Ventures entwickelte Verfahren wurde konzipiert, um innerhalb weniger Tage eine Idee in einen funktionalen Prototyp zu verwandeln, der mit realen Nutzern getestet werden kann. Der Vorteil des Design Sprint liegt darin, dass er sowohl die Geschwindigkeit als auch die Qualität der Entwicklung erhöht und gleichzeitig direktes Feedback von Nutzern einholt.

Der Ablauf des Design Sprints

  • Verstehen: Das Team analysiert das Problem, das der Prototyp lösen soll, und entwickelt ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse der Zielgruppe.
  • Skizzieren: Mögliche Lösungen werden in Form von Skizzen und Ideen ausgearbeitet.
  • Entscheiden: In dieser Phase werden die besten Ideen ausgewählt und weiter ausgearbeitet.
  • Prototyping: Ein einfacher, funktionaler Prototyp wird erstellt, der die wichtigsten Funktionen des Produkts zeigt.
  • Testen: Der Prototyp wird mit echten Nutzern getestet, und ihr Feedback fließt direkt in die Weiterentwicklung ein.

Mit dem Design Sprint 2.0 wurde dieser Prozess noch weiter verbessert und beschleunigt. Hier steht der schnelle Austausch von Ideen im Vordergrund, wodurch Start-ups noch zügiger ein marktfähiges Produkt entwickeln können.

Warum der Design Sprint ideal für das Go to Market Förderprogramm ist

Das Go to Market Förderprogramm setzt genau hier an: Es unterstützt Start-ups dabei, ihre Ideen schnell in Prototypen umzusetzen, die unmittelbar am Markt getestet werden können. Der Design Sprint bietet die perfekte Grundlage, um diese Entwicklung effizient und ergebnisorientiert voranzutreiben. Hier sind einige Gründe, warum dieser co-kreative Arbeitsprozess ideal für die Prototypenentwicklung im Rahmen des Förderprogramms ist:

  • Zeitersparnis: Start-ups müssen in kürzester Zeit Ergebnisse liefern. Der Design Sprint ermöglicht es, innerhalb weniger Tage von einer Idee zu einem getesteten Prototypen zu gelangen.
  • Minimierung des Risikos: Durch die frühzeitige Einbindung von Nutzern und das schnelle Testen von Ideen lassen sich Risiken minimieren und teure Fehlentwicklungen vermeiden.
  • Optimale Nutzung des Fördergeldes: Der strukturierte Prozess des Design Sprints stellt sicher, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt und effizient eingesetzt werden, um maximale Ergebnisse zu erzielen.
  • Schnelles Feedback: Start-ups erhalten durch den Sprint-Prozess direktes Feedback von Nutzern, das sie in die Weiterentwicklung ihres Produkts einfließen lassen können.

So setzt du den Go to Market Gutschein effizient ein

Um das volle Potenzial des Go to Market Gutscheins auszuschöpfen, ist es entscheidend, die Fördermittel strukturiert und zielgerichtet einzusetzen. Folgende Schritte helfen dabei:

  1. Strategie entwickeln: Vor der Beantragung des Gutscheins ist es wichtig, eine klare Strategie zu entwickeln. Welche Ziele sollen erreicht werden? Welche Probleme löst das Produkt?
  2. Prozesse etablieren: Strukturierte Prozesse wie der Design Sprint helfen, die Prototypenentwicklung effizient zu gestalten. Dabei sollte stets das Feedback der Zielgruppe in den Prozess einfließen.
  3. Externe Expertise nutzen: Das Förderprogramm erfordert die Einbindung externer Dienstleister und Berater. Nutze dieses Beratungsangebot, um zusätzliche Expertise in dein Projekt zu bringen und von erfahrenen Mentoren zu lernen.
  4. Nutzerfeedback einholen: Der Go-to-Market-Gutschein sollte nicht nur zur technischen Entwicklung, sondern auch zur Marktforschung genutzt werden. Indem du deinen Prototyp frühzeitig mit Nutzern testest, kannst du sicherstellen, dass das Produkt den Marktanforderungen entspricht.

Fazit: Der Go to Market Gutschein als Erfolgsfaktor für Start-ups

Der Go to Market Gutschein ist eine hervorragende Möglichkeit für Start-ups, um schnell und effizient digitale Prototypen zu entwickeln und diese am Markt zu testen. Durch den gezielten Einsatz von Prozessen wie dem Design Sprint oder anderen Rapid Prototyping Methoden können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Ideen nicht nur technisch umsetzbar sind, sondern auch den Bedürfnissen ihrer Zielgruppe entsprechen.

Indem Start-ups den Product-Market Fit frühzeitig testen und ihre Produkte basierend auf realem Nutzerfeedback optimieren, erhöhen sie ihre Erfolgschancen erheblich. Der Design Sprint bietet dabei einen optimalen Rahmen, um schnell und effizient Ergebnisse zu erzielen und das volle Potenzial des Go-to-Market-Gutscheins auszuschöpfen.

Für Start-ups in Nordrhein-Westfalen bietet sich durch dieses Förderprogramm eine einmalige Gelegenheit, ihre Ideen mit finanzieller Unterstützung zu realisieren und gleichzeitig von erfahrenen Mentoren und Coachings zu profitieren. Der Weg zum Markteintritt wird so entscheidend erleichtert – und das Risiko wird durch gezieltes Testen und schnelle Iterationen deutlich minimiert.

FAQ Go-To-Market Gutschein

Hier einige Fragen und Antworten zum Go-To-Market Gutschein. (Quelle: Innovationsförderagentur NRW)

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden Kleinstunternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.

• Keine Gewinnausschüttungen.

• Keine Übernahme eines anderen Unternehmens, außer der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10% des Vorjahresumsatzes aus.

 
Als Zeitpunkt der Gründung gilt die erste Eintragung ins Handelsregister oder die Anmeldung zum Gewerberegister. Für die Förderfähigkeit zählt der Tag der Antragstellung. Die Unternehmensgröße richtet sich nach der EU-Empfehlung für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz).

Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen gemäß der Definition der EU-Kommission: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Mio. Euro.

Ja, solange bis zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Gewinne ausgeschüttet wurden. Ausschüttungen an Anteilseigner werden je nach Gesellschaftsform unterschiedlich bezeichnet (Dividenden bei AGs, Gewinnausschüttungen bei GmbHs, Entnahmen bei OHGs oder Einzelunternehmern).

Ja, gemeinnützige Unternehmen können gefördert werden, wenn sie neben der Gemeinnützigkeit auch wirtschaftlich nachhaltig arbeiten und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen. Nach der Abgabenordnung dürfen Gewinne erzielt werden, jedoch müssen diese vollständig für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden und dürfen nicht an die Gründer ausgeschüttet werden.

Vereine können gefördert werden, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder eine entsprechende Eintragung geplant ist, da ihr Geschäftsbetrieb den Umfang eines Handelsgewerbes erreicht.

Betriebe der Fischerei, Aquakultur, landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind von der Förderung ausgeschlossen.

Innovationen umfassen die Entwicklung von Prototypen für digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die neu oder wesentlich verbessert sind und einen deutlichen Kundennutzen sowie ein Alleinstellungsmerkmal bieten.

Die Antragstellung erfolgt entweder über das EFRE.NRW.Online-Portal oder schriftlich mittels Antragsformular. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Innovationsförderagentur NRW in Jülich. Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2026 eingereicht werden, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Wir helfen Ihnen gerne dabei – sprechen Sie uns an.

Die Förderung beginnt und endet mit dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Durchführungszeitraum.

Der Gutschein ist während des gesamten Bewilligungszeitraums gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Dienstleistungen abgerechnet werden.

Mindestens einmal pro Kalenderhalbjahr sollte ein Mittelabruf eingereicht werden, jedoch sind auch häufigere Einreichungen möglich.

Nein, bei einem Mittelabruf sollten alle zuwendungsfähigen Ausgaben zusammengefasst werden. Nutzen Sie hierfür die entsprechende Belegliste.

Ein abschließender Sachbericht im Verwendungsnachweis reicht aus. Jährliche Sachberichte während der Projektlaufzeit sind nicht erforderlich.

Förderfähig sind projektbezogene Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenentwicklung bis zu 50.000 Euro. Der Fördersatz beträgt 70 %, maximal 35.000 Euro. Die Mindestzuwendung beträgt 15.000 Euro.

Coachings und Beratungsleistungen sind bis zu einem Betrag von 5.000 Euro förderfähig. Die Förderung deckt maximal 3.500 Euro der Kosten.

Coaches müssen Erfahrung im Start-up-Coaching haben und mindestens vier Kompetenzen nachweisen, wie etwa Produktdefinition, Geschäftsmodellentwicklung oder Unterstützung bei Verhandlungen. Mentoren sollen über ein Netzwerk zu etablierten Unternehmen verfügen und Start-ups bei der Kundenakquise unterstützen.

Die Zusammenarbeit zwischen Start-up und Coach oder Mentor wird individuell vereinbart. Mindestens einmal pro Quartal muss ein verbindlicher Termin stattfinden.

Start-ups sind zu einer engen Zusammenarbeit mit Coaches und Mentoren sowie der Bewilligungsstelle verpflichtet. Änderungen, wie die Neubesetzung eines Coaches oder Mentors, müssen vorher genehmigt werden.

 

Coaches unterstützen das Start-up bei der Entwicklung von Unternehmen, Produkten und Geschäftsmodellen. Sie helfen auch, das Start-up investmentbereit zu machen und Kontakte zu potenziellen Investoren zu knüpfen. Mentoren teilen ihr Branchenwissen und unterstützen bei Marktzugangsthemen wie Vertrieb und Marketing.

Ein vorübergehender Ausfall ist unproblematisch, solange der Betreuungsplan eingehalten wird. Bei längeren Ausfällen von mehr als drei Monaten muss ein Ersatz gefunden werden.

Die Förderung kann nicht unterbrochen werden. Es ist jedoch möglich, den Durchführungszeitraum vor Beginn der Förderung zu verschieben.

Eine Förderung der gleichen Ausgaben aus mehreren Programmen ist nicht zulässig. Eine Kombination mit dem Gründungsstipendium.NRW ist jedoch möglich.

Ein Umzug muss der Bewilligungsstelle sofort gemeldet werden. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder ins Ausland werden die Förderkriterien nicht mehr erfüllt, und die Förderung wird rückwirkend zurückgefordert.

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