Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Entwicklung von Prototypen. Wir haben den perfekten Prozess für die Umsetzung.
Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, wie wichtig es ist, Ideen möglichst schnell in Greifbares zu verwandeln.
Wir sind hier, um euch mit unserer Expertise zur Seite zu stehen und nicht nur für euch, sondern mit euch in Co-Kreation Lösungen zu entwickeln.
Unsere Kunden schätzen unsere Arbeit:
Unsere erprobte Methodik und die gemeinsame Umsetzung mit euch ermöglichen eine Entwicklung in nur vier Wochen. Genau die richtige Umsetzung für den Go-To-Market-Gutschein.
Wann wollen wir starten? 🚀
Bucht einen kurzen, halbstündigen Termin, in dem wir alle Unklarheiten klären.
Zusammen mit einem Startup Coach oder Mentor stellen wir den Antrag für euren digitalen Prototyp.
Das Land NRW prüft euren Antrag und bewilligt eure Förderung, sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Nach einer Onboarding-Woche starten wir gemeinsam in den zweiwöchigen Workshop und entwickeln in zwei Iterationen euren Prototypen oder MVP mit No-Code-Technologie.
Klicke auf die Links, um die Informationen herunterzuladen:
Als Startup wisst ihr, wie aufwändig und kostspielig es sein kann, eine visionäre Idee in einen Prototypen oder MVP zu verwandeln.
90 % aller Startups scheitern, weil ihnen das Geld ausgeht, bevor sie den Markt erreichen. 😢
⚠️ Innovation bedeutet Aufwand. Aber ein ultimativ attraktives Förderprogramm hilft jetzt:
👉👉👉 Der „Go-to-Market-Gutschein“ vom Land NRW gibt euch € 35.000, um einen digitalen Prototypen oder MVP zu entwickeln!
Der Go-to-Market-Gutschein der NRW-Landesregierung unterstützt junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte. Start-ups können Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro erhalten, um externe Kompetenzen für die Prototypenentwicklung, Vorprodukte oder Lizenzgebühren zu finanzieren. Zudem ist eine begleitende Beratung durch Coaches und Branchen-Mentoren vorgesehen. Ziel ist es, die Markteintrittschancen innovativer Start-ups in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen.
1. Unternehmen mit Sitz ist in NRW
2. Startups, die weniger als 3 Jahre alt sind
3. Startups, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen
4. Startups, deren Jahresumsatz weniger 2 Millionen Euro beträgt
Wenn die Förderung erst einmal da ist, entwickele ich mit dem Superblau Team und euch gemeinsam und co-kreativ euren digitalen Prototypen. 💨 Innerhalb von 4 Wochen! 💪
Oder wir entwickeln gleich einen MVP mit No- oder Low-Code-Technologie.
Natürlich testen und validieren wir eure digitale Innovation sofort an der Zielgruppe, damit ihr auch sicher könnt, dass der Product-Market-Fit stimmt.
Der erste digitale Prototyp oder MVP für eure Startup-Idee ist definitiv ein Meilenstein. Damit begeistert ihr eure Investoren! Denn ihr habt nicht nur eine Idee. Ihr habt ein echtes digitales Produkt. Bham! 💥
Konvertiert eure Startup-Idee in Erfolg! Let’s go!
Lasst und kurz sprechen, wenn ihr weitere Infos benötigt. 📞
Oder bucht einen kurzen Termin:
Hier einige Fragen und Antworten zum Go-To-Market Gutschein. (Quelle: Innovationsförderagentur NRW)
Gefördert werden Kleinstunternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen gemäß der Definition der EU-Kommission: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Mio. Euro.
Ja, solange bis zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Gewinne ausgeschüttet wurden. Ausschüttungen an Anteilseigner werden je nach Gesellschaftsform unterschiedlich bezeichnet (Dividenden bei AGs, Gewinnausschüttungen bei GmbHs, Entnahmen bei OHGs oder Einzelunternehmern).
Ja, gemeinnützige Unternehmen können gefördert werden, wenn sie neben der Gemeinnützigkeit auch wirtschaftlich nachhaltig arbeiten und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen. Nach der Abgabenordnung dürfen Gewinne erzielt werden, jedoch müssen diese vollständig für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden und dürfen nicht an die Gründer ausgeschüttet werden.
Vereine können gefördert werden, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder eine entsprechende Eintragung geplant ist, da ihr Geschäftsbetrieb den Umfang eines Handelsgewerbes erreicht.
Betriebe der Fischerei, Aquakultur, landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind von der Förderung ausgeschlossen.
Innovationen umfassen die Entwicklung von Prototypen für digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die neu oder wesentlich verbessert sind und einen deutlichen Kundennutzen sowie ein Alleinstellungsmerkmal bieten.
Die Antragstellung erfolgt entweder über das EFRE.NRW.Online-Portal oder schriftlich mittels Antragsformular. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Innovationsförderagentur NRW in Jülich. Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2026 eingereicht werden, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Wir helfen Ihnen gerne dabei – sprechen Sie uns an.
Die Förderung beginnt und endet mit dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Durchführungszeitraum.
Der Gutschein ist während des gesamten Bewilligungszeitraums gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Dienstleistungen abgerechnet werden.
Mindestens einmal pro Kalenderhalbjahr sollte ein Mittelabruf eingereicht werden, jedoch sind auch häufigere Einreichungen möglich.
Nein, bei einem Mittelabruf sollten alle zuwendungsfähigen Ausgaben zusammengefasst werden. Nutzen Sie hierfür die entsprechende Belegliste.
Ein abschließender Sachbericht im Verwendungsnachweis reicht aus. Jährliche Sachberichte während der Projektlaufzeit sind nicht erforderlich.
Förderfähig sind projektbezogene Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenentwicklung bis zu 50.000 Euro. Der Fördersatz beträgt 70 %, maximal 35.000 Euro. Die Mindestzuwendung beträgt 15.000 Euro.
Coachings und Beratungsleistungen sind bis zu einem Betrag von 5.000 Euro förderfähig. Die Förderung deckt maximal 3.500 Euro der Kosten.
Coaches müssen Erfahrung im Start-up-Coaching haben und mindestens vier Kompetenzen nachweisen, wie etwa Produktdefinition, Geschäftsmodellentwicklung oder Unterstützung bei Verhandlungen. Mentoren sollen über ein Netzwerk zu etablierten Unternehmen verfügen und Start-ups bei der Kundenakquise unterstützen.
Die Zusammenarbeit zwischen Start-up und Coach oder Mentor wird individuell vereinbart. Mindestens einmal pro Quartal muss ein verbindlicher Termin stattfinden.
Start-ups sind zu einer engen Zusammenarbeit mit Coaches und Mentoren sowie der Bewilligungsstelle verpflichtet. Änderungen, wie die Neubesetzung eines Coaches oder Mentors, müssen vorher genehmigt werden.
Coaches unterstützen das Start-up bei der Entwicklung von Unternehmen, Produkten und Geschäftsmodellen. Sie helfen auch, das Start-up investmentbereit zu machen und Kontakte zu potenziellen Investoren zu knüpfen. Mentoren teilen ihr Branchenwissen und unterstützen bei Marktzugangsthemen wie Vertrieb und Marketing.
Ein vorübergehender Ausfall ist unproblematisch, solange der Betreuungsplan eingehalten wird. Bei längeren Ausfällen von mehr als drei Monaten muss ein Ersatz gefunden werden.
Die Förderung kann nicht unterbrochen werden. Es ist jedoch möglich, den Durchführungszeitraum vor Beginn der Förderung zu verschieben.
Eine Förderung der gleichen Ausgaben aus mehreren Programmen ist nicht zulässig. Eine Kombination mit dem Gründungsstipendium.NRW ist jedoch möglich.
Ein Umzug muss der Bewilligungsstelle sofort gemeldet werden. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder ins Ausland werden die Förderkriterien nicht mehr erfüllt, und die Förderung wird rückwirkend zurückgefordert.
Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme. Schreib uns, oder buche direkt einen Termin.
Buche zum gewünschten Zeitpunkt einen Videocall mit Marco Barooah-Siebertz via Microsoft Teams
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